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Gebührenordnung der Tennisabteilung des TuS Erfenbach nach Änderung vom 21.01.2011 gültig ab 01.04.2011 Aufnahmegebühren werden generell keine erhoben.
Der Jahresbeitrag sowie die
jährliche Ausgleichszahlung werden im April des jeweiligen Tennisjahres per
Lastschrifteneinzug fällig.
Die
Ausgleichszahlung beträgt 50.- Euro im Jahr. Für die
geleisteten Arbeitsstunden erfolgt eine Rückzahlung.
Der Jahresbeitrag sowie die jährliche Ausgleichszahlung werden im April des jeweiligen Tennisjahres per Lastschrifteneinzug fällig. Für die geleisteten Arbeitsstunden erfolgt eine Rückzahlung
a) Erwachsene männlich 75.- Euro b) Erwachsene weiblich 75.- Euro c) Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre 25.- Euro d) Geringverdiener (auf Antrag an AbTtltg) 38.- Euro
a) 1. Erwachsener 75.- Euro b) 2. Erwachsener 65.- Euro c) Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre mit Erw. je 12.- Euro d) Familienmitgliedschaft Kinder/Jugendl. ,bis 17 J. 150.- Euro
Gegen Vorlage einer gültigen Bescheinigung, aber maximal bis zum 27. Lebensjahr
a) männliche Person 38.- b) weibliche Person 38.- Euro
Männliche Mitglieder ab 70 Jahren müssen keine Arbeitsleistungen erbringen und keine Ausgleichszahlung leisten. Männliche Mitglieder zwischen 18 und 69 Jahren erhalten für jede im Laufe eines Jahres geleistete Arbeitsstunde 5 Euro ihrer Ausgleichszahlung zurück. Die maximale Rückvergütung beträgt 50 Euro. Die Rückvergütung erfolgt bei bereits voll erbrachter Arbeitsleistung am 31.07. des Jahres oder ansonsten am 31.01. des folgenden Jahres. Bei erstmaligem Eintritt werden für das laufende Jahr keine Arbeitsstunden und keine Ausgleichszahlung gefordert. Gastspielergebühren Gast bis 15 Jahre je Stunde 2,50 Euro Gast ab 16 Jahre je Stunde 5,00 Euro Beim Doppel je Gastspieler und Stunde 2,50 Euro Die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung setzt die Mitgliedschaft im TuS Erfenbach voraus.
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